09. März 2009
Haustiere: Haftpflicht Versicherung haftet nicht bei langfristigen Schäden
Haustiere hinterlassen oft Ihre Spuren, an dem Ort, an welchem Sie zugegen sind. Nicht immer sind diese erwünscht.
© Fotolia
Wenn die Haustiere (Katzen, Hunde, etc.) z.b. Kratzspuren hinterlassen, also langfristige Schäden, so sind diese zumeist nicht mit einer Haftpflicht Versicherung zu versichern, die die “Süddeutsche” berichtet.
Die Haftpflicht zahle zwar für Tierhalter, wenn beispielsweise ein Hund, in den Wohnlichkeiten eines Dritten, dort einen Schaden verursacht, nicht aber, wenn dieser auf dem eigenen Fussboden, jahrelang seine Kratzspuren hinterlässt.
Ein Haftpflichtschaden muss stets plötzlich entstehen, damit die Haftpflicht einspringt. Andere Schäden, wie der gerade erwähnte langrfristige Schaden durch Kratzspuren, ist mehr “Abnutzung und Verschleiss” als ein spontan entstandener Schaden.
In aller Regel sind diese Fälle von einer Haftpflichtversicherung immer ausgeschlossen.
Quelle: Banktip.de
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