Hierzulande, in Deutschland ist das Girokonto und alles drum herum, im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, in den Paragraphen 676f bis 676h.
Der Kunde, der ein Girokonto auf seinen Namen laufen hat, kann dieses ohne angabe von Gründen und einhalten von Fristen umgehen kündigen. Gebühren von der Bank sind in solch einem Fall nicht zu erheben, bzw. dürfen nicht erhoben werden.
Auch die Konten führende Bank hat das Recht, dem Kunden das Girokonto zu kündigen. weiter lesen ..
Alles was es gibt, hatte auch irgendwann einmal einen Anfang. So ist es nun einmal. Auch das Girokonto, dessen Namensgeber, die Italiener sind – „Giro“ = „kreisen lassen“ oder aber „Kreislauf“. Im Grunde ein geschlossener Kreis im Finanzsystem.
Blickt man heute zurück auf den Beginn des Girokontos, weiss man nicht so recht wo man beginnen sollte. Denn das erste Mal, dass man Finanz Systeme, die Konten ähneln, dokumentierte, war im 14. Jahrhundert.
Anno 1327 gab es ein Kontensystem in der islamischen Region, dass man damals, wie heute unter dem Begriff „Hawala-Finanzsystem“ kennt. Dieses arbeitete mit Konten, jedoch nur zwischen den als Banken agierenden Händler. Allerdings gab es auch schon zuvor, das System von Verbindlichkeiten und Forderungen. weiter lesen ..
Und es geht weiter mit der Sonder Aktion bei der Citibank. Groß Plakatiert an allen Fililalen ist diese eh!
3,25 Prozent Zinsen per Anno für alle Neukunden, die ein CitiBest Girokonto eröffnen.
Zudem gibt es jetzt noch ein Startguthaben von 75 Euro obendrein.
Allerdings ist diese Aktion voerst befristet auf bis Ende März (31.03.2009), wie Banktip.de berichtet.
Alles hat eine Kehrseite … so ist es eigentlich immer…. auch in der Wirtschaft.
Da hat die Europäische Zentralbank Ihre Leitzinsen auf ein Rekord Niveau gesenkt …. jetzt, 2,0 …. und dies hat auch nun einmal für die einen, eine positiven Effekt, für manch anderen allerdings nicht! weiter lesen ..











